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   VGH Baden-Württemberg, 12.08.1982 - 5 S 2520/81   

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VGH Baden-Württemberg, 12.08.1982 - 5 S 2520/81 (https://dejure.org/1982,3761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.08.1982 - 5 S 2520/81 (https://dejure.org/1982,3761)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. August 1982 - 5 S 2520/81 (https://dejure.org/1982,3761)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1983, 140
  • DÖV 1982, 993
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende

    Schließlich besteht wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung auch keine Abweichung des Normenkontrollurteils von dem Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 12. August 1982 - 5 S 2520/81 - (BRS 39 Nr. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1990 - 3 S 439/90

    Zur Frage eines Nachteils, wenn sich die Ausnutzbarkeit eines Grundstücks

    Die Schaffung eines lediglich unerwünschten Vorteils vermag die Antragsbefugnis nicht zu begründen (so zu Recht auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.8.1982 -- 5 S 2520/81 --, DÖV 1982, 993).

    Es stellt grundsätzlich keinen Nachteil dar, wenn ein Bebauungsplan -- wie hier -- lediglich eine Nutzung verwehrt, die in gleicher Weise unzulässig wäre, wenn der Plangeber das betreffende Grundstück überhaupt nicht in die Planung einbezogen hätte (so zu Recht VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 12.8.1982 aaO. u. v. 8.11.1978 -- III 2883/77 --, BauR 1979, 209; zur fehlenden Antragsbefugnis bei Nichteinbeziehung eines Grundstücks ins Plangebiet vgl. Beschlüsse vom 29.10.1985 -- 5 S 2740/84 -- u. v. 15.4.1981 -- 3 S 510/81 --).

  • BVerwG, 06.11.1992 - 4 NB 23.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderte Bebauungspläne - Antragsbefugnis unter

    Schließlich besteht wegen der unterschiedlichen Fallgestaltung auch keine Abweichung des Normenkontrollurteils von dem Beschluß des VGH Baden-Württemberg vom 12. August 1982 - 5 S 2520/81 - (BRS 39 Nr. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 5 S 3179/88

    Ungültigkeit eines Bebauungsplanes, wenn dessen Lageplan Maßdifferenzen von "3 m

    Mit Rücksicht darauf fehlte dem Antragsteller im übrigen das Rechtsschutzinteresse, weil die erstrebte Erklärung der Nichtigkeit des Bebauungsplans den Nachteil nicht beseitigen könnte (vgl. Beschl. des erkennenden Senats v. 12.8.1982 -- 5 S 2520/81 -- DÖV 1982, 993; Beschl. v. 9.2.1982 -- 5 S 1421/81 -- NVwZ 1983, 163).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 3 S 2216/98

    Abwägung im Bebauungsplanverfahren

    Das so verstandene Erfordernis der Erkennbarkeit bedeutet weiter, daß es für die Abwägungsbeachtlichkeit eines Interesses in zeitlicher Beziehung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bauleitplan ankommt (BVerwG, Beschluß vom 9.11.1979, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.8.1982 - 5 S 2520/81 -, BRS 39, Nr. 40; s. jetzt auch § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB).
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